Gerald Aichberger
Die Etablierung von Compliance-Managementsystemen (CMS) setzt sich in Unternehmen immer mehr durch. Im Rahmen eines CMS werden Instrumente, Prozesse und Maßnahmen eingeführt, die ein regelkonformes Verhalten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter sowie ggf. von Dritten sicherstellen sollen. Durch das CMS, das einen integralen Bestandteil der Corporate Governance darstellt, soll Rechtssicherheit innerhalb des Unternehmens geschaffen und gleichzeitig die Unternehmenskultur gestärkt werden.
Mithilfe der von BDO durchgeführten Prüfung Ihres CMS wird analysiert, ob die getroffenen Maßnahmen für die Zielerreichung geeignet sind. Die Überprüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Implementierung eines CMS nach nationalen und internationalen Vorgaben (etwa ONR 192050 und ISO 19600).
Die Prüfung erfolgt nach den Maßgaben des IDW PS 980, einem vom Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland herausgegebenen Prüfungsstandard über die Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance-Managementsystemen.
Die freiwillige externe Prüfung Ihres CMS nach IDW PS 980 liefert Ihrem Unternehmen den folgenden Mehrwert:
Der Umfang der Prüfung kann sich, je nach Implementierung und Anforderung, auf das CMS für die ganze Organisation, einzelne Geschäftsbereiche, Unternehmensprozesse oder spezifische Rechtsgebiete beziehen.
Grundlage der Prüfung nach IDW PS 980 ist die Analyse der CMS-Beschreibung Ihres Unternehmens anhand der folgenden sieben Grundsätze:
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
Compliance-Kultur | Compliance-Ziele | Compliance-Organisation | Compliance-Risiken | Compliance-Programm | Compliance-Kommunikation | Compliance-Überwachung & Verbesserung |
Eine vollständige Prüfung umfasst Konzeption, Angemessenheit und Implementierung sowie die Wirksamkeit Ihres CMS, wobei auch ein geringerer Prüfungsumfang vereinbart werden kann.
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Zusammenfassung der Vorgehensweise |
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Gerald Aichberger
Thomas Simon