Nachhaltiges Österreich: Einwegpfand für PET-Flaschen und Metalldosen ab 2025

Zum Jahreswechsel steht Österreich vor einer bedeutenden Neuerung: Die Einführung eines flächendeckenden Pfandsystems für Einweg-Getränkeverpackungen wie Plastikflaschen und Getränkedosen tritt in Kraft. Ziel dieses Systems ist es, Abfälle zu reduzieren, die Recyclingquoten zu steigern und den Umweltschutz zu stärken. Die zugrundeliegende Pfandverordnung, die im September 2023 verabschiedet wurde, wird somit ab dem neuen Jahr verbindlich. In diesem Beitrag erhalten Sie umfassende Informationen zur neuen Pfandregelung, zu Meldepflichten und steuerlichen Aspekten, die für in- und ausländische Unternehmer:innen relevant sind. 

Die Neuerung betrifft alle Unternehmen, die in Österreich Einweggetränkeverpackungen in Verkehr bringen wie z.B. Getränkeproduzent:innen, -importeur:innen, -händler:innen sowie andere gewerbliche Abnehmer:innen, die Getränke in Einwegverpackungen vertreiben, etwa der Lebensmittelhandel und Tankstellen. Das Einwegpfandsystem in Österreich basiert auf der Abwicklung über eine zentrale Stelle, EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH (idF EWP). Betroffene werden dazu verpflichtet, Pfand in Höhe von 25 Cent pro Getränkeverpackung im Namen und auf Rechnung der zentralen Stelle einzufordern und monatlich an diese zu übermitteln. Die Pfandbeträge sind als sogenannte durchlaufende Posten aus umsatzsteuerlicher Sicht nicht steuerbar.
Grundsätzlich gilt die Pfandpflicht für Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis drei Liter. Von der Pflicht ausgenommen sind Getränkeverbundkartons (wie Tetrapacks), Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Kunststoffverschlüssen, Flaschen für Beikost oder flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke sowie Milch- und Milchmixgetränke aus hygienischen Gründen. Verpackungen für Sirupe fallen ebenfalls nicht unter das Pfandsystem, da sie nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind.
 

Worauf ist zu achten?

Alle Produzent:innen und Importeur:innen von Einweggetränkeverpackungen, die ihre Produkte in Österreich verkaufen, müssen sich und ihre Produkte vorab über die zentrale Stelle (EWP) registrieren. Der vereinnahmte Pfand sowie die Produzentengebühr ist im Zuge des Inverkehrbringens der Produkte an EWP abzuführen.

Betroffene Unternehmen – also alle Produzent:innen, Importeur:innen und Verkaufsstellen – sind verpflichtet, die Einhebung und Rückgabe der Pfandbeträge korrekt zu dokumentieren. Für die in Rechnungstellung der Pfandbeträge ist darauf zu achten, dass diese separat vom Entgelt auszuweisen sind. Eine versehentlich auf den Pfandbetrag berechnete Umsatzsteuer stellt eine Umsatzsteuer kraft Rechnung dar, die den:die Leistungsempfänger:in nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ein zusätzlicher Hinweis, dass die Pfandbeträge im Namen und auf Rechnung der zentralen Stelle vereinnahmt werden, ist nicht erforderlich.

Außerdem sind Verkaufsstellen – mit wenigen Ausnahmen – zur Rücknahme der Verpackungen verpflichtet. Hierzu ist eine Registrierung auf der Plattform von EWP notwendig. Die Abholung der leeren Gebinde wird durch EWP organisiert, wobei die rücknehmende Verkaufsstelle den Pfand sowie eine sogenannte Handling Fee pro Verpackung erstattet bekommt. 
Für ausländische Unternehmen, insbesondere Fernabsatzhändler, besteht ab dem 1.1.2025 die Verpflichtung, einen inländischen Bevollmächtigten zu bestellen, der die Aufgaben im Rahmen des Einwegpfandsystems übernimmt. Dies umfasst unter anderem die Registrierung der Produkte und die Sicherstellung, dass das Pfandlogo zur Kennzeichnung der Teilnahme am Pfandsystem auf den Verpackungen angebracht ist. Ohne diese Registrierung ist der Verkauf solcher Produkte in Österreich ab 2025 untersagt.

Gastgewerbebetriebe, aus denen in der Regel keine Einweggetränkeverpackungen mitgenommen werden, müssen für Einweggetränkeverpackungen, die vor Ort bleiben, keinen Pfand einheben. Hierzu zählen insbesondere Restaurants, Cafés, Cateringbetriebe oder Beherbergungsbetriebe.
 

Fazit

Um ein flächendeckendes Sammeln von Kunststoff und Aluminium aus Einweggetränkeverpackungen zu ermöglichen, erfolgt die Einführung eines Einwegpfandsystems in Österreich. Für Produzent:innen, Importeur:innen sowie für Verkaufsstellen von Einweggetränken gilt es zu beachten, den Pfand korrekt zu erheben, aufzuzeichnen, in der Rechnung auszuweisen und gegebenenfalls an EWP abzuführen.
Zurückgenommene Verpackungen werden gegen die Erstattung von Pfand und einer Handling Fee pro Verpackung an EWP übergeben, damit das gesammelte Material durch Recycling wieder verarbeitet werden kann. Sollte Ihr Unternehmen Getränke in Einweggetränkeverpackungen – also vor allem in Plastikflaschen und Getränkedosen – verkaufen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
 


Autorin: 

Johanna Schmiedl
johanna.schmiedl@bdo.at
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Ansprechpartnerin: 

Daniela Policzer
daniela.policzer@bdo.at
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